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- Lieferung von Büchern u. Zeitschriften
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- Rechte u. Lizenzen
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- Sonderausschüttung der VG Wort für Publizierende
- ISNI (International Standard Name Identifier)
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Wiley Online Library
Wohin muß ich mich wenden, wenn ich Fragen zu Wiley Online Library habe?
Wenden Sie sich bitte an den Kunden-Service Wiley Online Library.
Regelmäßige Produktinformationen
Wie kann ich regelmäßig über Ihre neuen Produkte informiert werden?
Wenn Sie Informationen per E-Mail beziehen möchten, dann registrieren Sie sich bitte für den Wiley-VCH Newsletter.
Lieferung von Büchern u. Zeitschriften
An wen kann ich mich wenden, wenn ich generelle Fragen zur Ihren Produkten habe?
Für Fragen bezüglich Zeitschriften (Abonnements, Änderungen von Rechnungs- oder Lieferanschriften, Einzelheftbestellungen, Preise etc.) finden Sie Ihre Kontaktperson unter: https://wolsupport.wiley.com/s/. Informationen (Preise, Lieferbarkeit, etc.) zu Büchern erhalten Sie bei Anfragen per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. telefonisch unter +49 (0) 711 7860-2254.
Adressänderungen
Ich bin umgezogen und bekomme von Ihnen regelmäßig Informationen per Post zugeschickt. An wen melde ich meine neue Adresse?
Änderungen Ihrer Adresse oder Anschriftenkorrekturen senden Sie bitte möglichst unter Angabe Ihrer Kundennummer, der bisherigen und der neuen Daten per Post an Wiley-VCH, Boschstraße 12, D-69469 Weinheim. Per E-Mail können Sie diese Informationen auch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden.
Rechte u. Lizenzen
Wir möchten ein Buch von Wiley-VCH in einer Fremdsprache publizieren und hierfür eine Lizenz erwerben. Wer kann mir Auskunft geben?
Kontaktieren Sie bitte die Abteilung Rechte und Lizenzen per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Einzelheftbestellung
Wie erhalte ich Informationen über die Bestellung von Einzelheften von Zeitschriften?
Informationen zu Einzelheftbestellungen erhalten Sie auf Anfrage unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Sonderausschüttung der VG Wort für Publizierende
Sehr geehrte Autorinnen und Autoren,
obwohl die Urheberrechts-Novelle noch nicht beschlossen wurde, hat Wiley investiert, damit unsere online verfügbaren Texte über das METIS-Meldesystem erfasst werden und Sie hiervon als Autorinnen und Autoren direkt profitieren können. Aktuell arbeiten wir noch mit der VG-Wort an verschiedenen Identifikationsverfahren wie z.B. ORCID, die eine Meldung für Autorinnen und Autoren und den Verlag möglichst einfach gestalten sollen.
Bitte unterstützen auch Sie diese Projekte, indem Sie sich aktiv für die Umsetzung der DSM-Richtlinie stark machen, wir sind dann gerne bereit, Sie mit automatisierten Abläufen zu unterstützen.
- Wie können Sie als Autorinnen und Autoren von der METIS-Zählung profitieren? Sie schließen einen Wahrnehmungsvertrag (https://www.vgwort.de/dokumente/wahrnehmungsvertrag.html) mit der VG-Wort ab. Über die METIS-Zählmarken werden die Zugriffe auf die Texte ermittelt, und wenn der Text bestimmte Kriterien (Länge, Zugriffsschwelle etc.) erfüllt, ist eine Auszahlung möglich. Näheres über METIS, das Zählverfahren und Ihre Beteiligung erfahren Sie auf den Webseiten der VG Wort, z.B. unter https://www.vgwort.de/verguetungen/auszahlungen/texte-im-internet.html
- Wann können Sie erfahren, ob Ihr Text ausschüttungsberechtigt ist? Die VG-Wort ermittelt nach Ablauf eines Kalenderjahres zunächst die Nutzung aller ihr über METIS gemeldeten Seiten. Wenn Ihre Texte eine gewisse Menge an Nutzungen übersteigt, sind Sie berechtigt, an der METIS-Ausschüttung zu partizipieren. Es obliegt dabei Ihrer Eigenverantwortung, sich im ersten Halbjahr bei der VG Wort als Autor ausschüttungsberechtigter Beiträge zu melden. Genaueres dazu können Sie unter den o.g. Seiten der VG Wort erfahren. In mehreren paritätisch besetzten Versammlungen der VG Wort, an denen auch Vertreter von Wiley regelmäßig teilnehmen, wird über die Verteilung der Gelder entschieden. Die Ausschüttungsbeträge stehen dann üblicherweise im September zur Verfügung.
- Wie können Sie weitere Informationen erhalten? Um an der Autorenausschüttung teilzunehmen, müssen Sie wie oben ausgeführt ggf. aktiv auf die VG-Wort zugehen, einen Wahrnehmungsvertrag abschließen und das T.O.M. System der VG Wort nutzen. Auch hierzu finden Sie unter https://www.vgwort.de/verguetungen/auszahlungen/texte-im-internet.html viele zusätzliche und hilfreiche Informationen. Falls Sie zusätzliche Fragen z.B. zu den Gremien und zum Procedere der VG Wort haben, wenden Sie sich bitte an die Vertreter der Autorinnen und Autoren im Verwaltungsrat der VG-Wort, die Sie unterstützen können.
ISNI (International Standard Name Identifier)
- Was ist eine ISNI?
Die ISNI (International Standard Name Identifier) ist eine weltweit eindeutige Kennung für Urheber*innen und andere schöpferisch Tätige. Sie dient der klaren Zuordnung von Autor*innen zu ihren Werken. - Wer verwaltet die ISNI?
Die ISNI wird global zentral verwaltet. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website: https://isni.org/. - Warum ist die ISNI wichtig?
Die ISNI ermöglicht eine eindeutige Identifikation von Urheber*innen, was insbesondere für die Rechteverwertung und die Auffindbarkeit von Werken relevant ist. Sie wird zunehmend in verschiedenen Systemen und Prozessen verwendet. - Wird die ISNI verpflichtend?
Ja, im Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) wird die ISNI ab Ende 2025 zur Pflichtangabe. Auch die VG Wort wird die ISNI künftig für die Ausschüttung von Tantiemen nutzen. - Was bedeutet das für mich als Autor*in?
Die Beantragung und Verwendung einer ISNI liegt in Ihrem eigenen Interesse, da sie Voraussetzung für die Tantiemenausschüttung und die Listung im VLB ist. - Was unternimmt Wiley-VCH in diesem Zusammenhang?
Wiley-VCH wird für alle bereits erschienenen Werke im eigenen Verlag die zugehörige ISNI ermitteln bzw. – falls noch nicht vorhanden – beantragen. Damit wird sichergestellt, dass die Interessen der Autor*innen gewahrt bleiben. Bei neuen Vertragsabschlüssen sind Autor*innen gebeten, selbst zu prüfen, ob bereits eine ISNI existiert, und diese gegebenenfalls eigenständig zu beantragen und mitzuteilen. - Wie kann ich prüfen, ob ich bereits eine ISNI habe oder eine beantragen?
Sie können über die Website https://isni.org prüfen, ob Sie bereits registriert sind, und dort auch eine ISNI beantragen. Weitere Informationen zur Eintragung im VLB finden Sie ebenfalls dort oder über die entsprechenden Verlagskontakte.